Aufnahmebedingungen • Die allgemeine Schulpflicht muss erfüllt sein.
Beschreibung • Vermittlung von Grundkenntnissen im hauswirtschaftlichen Bereich und somit
• gute Vorbereitung für moderne Dienstleistungsberufe, wie z.B. Altenpflegehelferin, Krankenpflegerhelferin, Arzthelferin, Hauswirtschafterin, Familienpflegerin, Fachverkäuferin im Nahrungsmittelbereich
Abschluss (dem Hauptschulabschluss gleichwertig) Berufsausbildung • Altenpflegehelferin • Kinderpflegehelferin • Hauswirtschafterin • Familienpflegerin • Hotel- und Gaststättengewerbe
• Für den Beruf Hauswirtschafterin wird die 1BFH als erstes Ausbildungsjahr anerkannt. | | • Schülerinnen/Schüler der 1BFH können Schulen für Altenpflegehelferinnen besuchen. Ein erfolgreicher Schulbesuch ermöglicht auch die Weiterbildung zur Altenpflegerin. Diesen Pflegeberuf können 1BFH-Absolventen auch ohne mittleren Bildungsabschluss erlernen.
• Schüler/Schülerinnen ohne Abschlusszeugnis der Hauptschule erreichen mit Bestehen der einjährigen Berufsfachschule einen Bildungsstand, der dem Hauptschulabschluss gleichwertig ist. Dies wird im Abschlusszeugnis bestätigt.
Anmeldung • Anmeldeformular • Merkblatt
Füllen und drucken Sie das Anmeldeformular aus. Vergessen Sie nicht, es zu unterschreiben und schicken Sie es zusammen mit den anderen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnis, etc.) an die Schule oder bringen Sie es persönlich vorbei.
Falls Sie mit dem Ausfüllen oder Drucken des Anmeldeformulars Probleme haben, können Sie selbstverständlich auch ein Blankoformular von Hand ausfüllen. Blankoformulare sind im Sekretariat unserer Schule erhältlich.
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