Unterstützungsangebot

Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeiterin

Michaela Baumann

Tel.: 07834 - 988 3943

E-Mail: michaela.baumann@ortenaukreis.de

Erreichbarkeit: Mo - Do jeweils von 08:00 - 11:30 Uhr

Beschreibung

Schulsozialarbeit ist ein freiwilliges und kostenloses Hilfs- und Unterstützungsangebot der Jugendhilfe. Persönliche Informationen werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.
Arbeitsweltbezogene Schulsozialarbeit unterstützt junge Menschen darin, in ihren schulischen und sozialen Bezügen ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten sowie ihre persönliche, soziale und berufliche Identität zu entwickeln.

Schulsozialarbeit unterstützt und berät…

…junge Menschen

  • wenn jemand zum Reden fehlt
  • bei persönlichen Herausforderungen im Alltag
  • bei Schwierigkeiten in der Familie oder mit Freunden
  • bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern sowie mit Lehrkräften
  • bei Schwierigkeiten in der Schule, in der Ausbildung oder dem Betrieb
  • bei der beruflichen Orientierung
  • beim Kontakt mit Behörden

…Eltern/Personensorgeberechtigte

  • bei Fragen zu aktuellen Themen mit dem eigenen Kind
  • beim Herstellen notwendiger Kontakte zu öffentlichen Diensten und anderen Einrichtungen/Fachdiensten

…Lehrkräfte

  • in sozialpädagogischen Fragen
  • bei der Beratung und Vermittlung außerschulischer Fachdienste
  • im Rahmen der Kooperation

 

Link zum Landratsamt

Beratungslehrerin

Beratungslehrerin

Dr. Hannelore Zimmermann

Tel.: 07834 - 988 3900

E-Mail: zimmermann@bs-wolfach.de

Erreichbarkeit nach Absprache

Wer wird beraten?

Für Schülerinnen und Schüler

Manchmal läuft es mit der Schule einfach nicht rund. Ich bin für dich da, z. B. wenn

  • es dir schwerfällt, zu lernen oder dich zu konzentrieren
  • du Angst vor Prüfungen oder vor der Schule hast
  • du Schwierigkeiten mit Lehrkräften oder Mitschüler*innen hast

 

Für Erziehungsberechtigte

Ich bin für Sie da ...

... bei Fragen zur Schullaufbahn

  • in der Orientierungsstufe
  • bei einem Schul(art)wechsel
  • bei Entscheidungen über Bildungsabschlüsse

Im Rahmen der Beratung durch eine Beratungslehrkraft können beispielsweise folgende Fragen besprochen werden:

  • Welche Schulart ist der richtige Lernort für mein Kind?
  • Wo kann mein Kind mit seinen Stärken und Schwächen gut gefördert werden?
  • Welche weiterführende Schule sollen wir wählen?

... bei Schulschwierigkeiten

  • bei Schwierigkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten
  • bei Fragen in den Bereichen Lernen, Motivation und Konzentration
  • bei Unsicherheiten, Prüfungsangst und Schulabsentismus
  • bei herausfordernden sozialen Situationen unter Schüler*innen in der Schule, z.B. auch schulische Konflikte und Mobbing

 

Grundsätze meiner Arbeit

Vertraulichkeit

Alle Anfragen und Gespräche werden vertraulich behandelt. Ich stehe unter Schweigepflicht.

 

Kostenfreiheit

Meine Angebote sind für Ratsuchende kostenlos.

 

Freier Zugang

Ratsuchende können sich bei mir direkt, ohne Vermittlung durch Dritte anmelden.

 

Freiwilligkeit

Eine Beratung ist nur dann erfolgversprechend, wenn die Ratsuchenden selbst zu Veränderungen motiviert sind.

 

Unabhängigkeit

Ich orientiere meine Beratung ausschließlich an den Anliegen der Ratsuchenden und fachlichen Kriterien.

 

Was mir wichtig ist

Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der Ausbildung, Tätigkeit und Aufgabenfelder einer Beratungslehrkraft sind in den „Richtlinien für die Bildungsberatung“ festgelegt (VwV vom 13.11.2000, K.u.U., 2000).


Qualifikation

Ich habe eine erfolgreich absolvierte 1,5-jähriger Ausbildung durch die Schulpsychologischen Beratungsstellen.

Ich besuche kontinuierlich Weiterbildungen in Form von:

  • Teilnahme an regelmäßigen Fallbesprechungsgruppen unter Leitung von Schulpsycholog*innen
  • Fachliche Beratung und Begleitung durch die Schulpsychologischen Beratungsstellen
  • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
  • Teilnahme und Mitwirkung an Netzwerktagen

 

Methoden

  • Persönliches Gespräch
  • Psychologisch-pädagogische Untersuchungs– und Testverfahren
  • Vernetzung mit innerschulischen Unterstützerpersonen (z.B. Schulsozialarbeit, Verbindungslehrkraft) sowie mit externen Beratungsinstitutionen

 

Kooperation

Bei Bedarf vermittle ich an die zuständigen Schulpsychologischen Beratungsstellen oder andere Fachdienste und unterstütze Ratsuchende bei der Suche nach weiteren, individuell passenden Anlaufstellen.

 

Grenzen meiner Arbeit

Meine Beratungsangebote können eine eventuell notwendige Psychotherapie nicht ersetzen.

 

Zuständigkeit

Beratungslehrkräfte sind an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen tätig. Eine Beratungslehrkraft kann an ihrer eigenen Schule wie auch an fremden Schulen eingesetzt werden.